Muss ich Mitglied der KVSH sein, um Dienste zu übernehmen?
Nein, Sie müssen keine eigene Kassenpraxis in Schleswig-Holstein haben. Sie müssen sich jedoch bei der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein als Vertreter registrieren lassen oder im Rahmen des Sicherstellungsauftrags tätig werden. Wir helfen bei der Anmeldung.