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Ratgeber

KV-Dienst Privatabrechnung – Was bedeutet sie im Bereitschaftsdienst?

KV-Dienst Privatabrechnung erklärt: GOÄ statt EBM, Honorar für Vertretungsärzte, Todesbescheinigung als Privatleistung und Abrechnung von Privatpatienten im Bereitschaftsdienst.

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Die KV-Dienst Privatabrechnung: Was bedeutet sie im Bereitschaftsdienst?

Abrechnung, Honorar und Vergütung für Ärztinnen und Ärzte

Der entscheidende Punkt liegt in der KV-Dienst Privatabrechnung: Der Privatpatient erhält für die erbrachten Leistungen direkt eine Rechnung vom behandelnden Arzt. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach der GOÄ und den entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) – unter Angabe der jeweiligen Nummer – und ausdrücklich nicht über den EBM.

Für den Vertragsarzt resultiert daraus ein attraktiveres Honorar, da keine budgetierten Fallpauschalen oder die gedeckelte Notfallpauschale des EBM greifen. Stattdessen wird jede berechnungsfähige Ziffer einzeln abgerechnet. Zudem können spezifische Zuschläge (z. B. je nach Uhr bzw. Uhrzeit) geltend gemacht werden. Eine präzise Uhrzeitangabe im PVS (Praxisverwaltungssystem) ist hierfür essenziell, besonders bei Einsätzen über viele Stunden oder an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Bei der Teilnahme am Notfalldienst im Rahmen einer Vertretung (z. B. nach einem Diensttausch) ist es zudem üblich, dass der Vertreter die Privatpatienten für den jeweiligen Fall selbst liquidiert. Diese Vergütung erfolgt unabhängig von einem etwaigen Garantiehonorar und erscheint nicht in der Sammelerklärung des Praxisinhabers für das jeweilige Quartal. Die Rahmenbedingungen hierfür werden oft auf Ebene der Vertreterversammlung diskutiert, um eine faire Vergütung außerhalb der eigenen Praxis sicherzustellen.

Die Todesbescheinigung als hoheitliche Privatleistung

Eine weitere wesentliche Privatleistung im Bereitschaftsdienst ist das Ausstellen einer Todesbescheinigung, mit welcher der Arzt den Tod eines Menschen für die Behörden dokumentiert und bestätigt. Im Rahmen der medizinischen Verantwortung legt der Arzt dabei eine Todesursache fest und entscheidet über weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Obduktion.

Hinsichtlich der Kostenstruktur ist zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen hierfür keine Kosten übernehmen, weshalb dies immer eine Privatleistung darstellt. Neben der eigentlichen Leichenschau-Ziffer kommen hierbei oft eine Wegegebühr bzw. entsprechende Wegepauschalen zum Tragen. Da diese Form der Versorgung im Praxisalltag beim Besuch im Rahmen des Hausbesuchsdienstes (z. B. in einem Pflegeheim) keine Seltenheit ist, sollte unbedingt auf die korrekte Feldkennung im System geachtet werden. So lassen sich spätere Änderungen in der Abrechnung zuverlässig vermeiden.

Was ist der KV-Dienst?

Der ärztliche Bereitschaftsdienst (BD) der Kassenärztlichen Vereinigung dient in erster Linie dazu, die Versorgung gesetzlich versicherter Patienten im Notfalldienst zu gewährleisten. Da jedoch flächendeckende privatärztliche Strukturen im Notdienst häufig fehlen, ist die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen durch Privatpatienten keine Ausnahme. Sobald die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, stehen ihnen diese Leistungen im Bedarfsfall vollumfänglich zur Verfügung.

Hinsichtlich der medizinischen Behandlung gibt es in der Durchführung keinen Unterschied – dies gilt für jede Dienstart, unabhängig davon, ob es sich um einen Hausbesuch (Fahrdienst) oder den Sitzdienst in einer Notdienstpraxis bzw. Bereitschaftspraxis handelt.