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KV-Dienst als angestellter Arzt: Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Der KV-Dienst – gleichzusetzen mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst – ist eine zentrale Säule der medizinischen Versorgung. Die Organisation obliegt der jeweiligen KV (Kassenärztliche Vereinigung), um den Notdienst außerhalb der Praxiszeiten sicherzustellen.
Dabei unterscheidet der ärztliche Dienst zwischen zwei Formen der Teilnahme:
- Fahrdienste: Die Ärztin oder der Arzt führt den Hausbesuch direkt beim Patienten durch.
- Sitzdienst: Patienten suchen eine spezielle Bereitschaftsdienstpraxis (oft angegliedert an eine Praxis oder ein Krankenhaus) auf. Solche Bereitschaftsdienstpraxen bündeln die ärztliche Kapazität effektiv.
KV-Dienst als angestellter Arzt: Die Tätigkeit als Vertretung
Die allermeisten Ärzte, die KV-Dienste als Vertreter übernehmen, sind angestellte Ärzte. Sie sind meistens in einem Krankenhaus, einer Arztpraxis, in einem MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) oder etwa als Truppenarzt bei der Bundeswehr in Anstellung tätig.
Für diese Ärztinnen und Ärzte ist die Tätigkeit als Vertretung für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst eine lukrative ärztliche Nebenbeschäftigung. Sie können sich die Zeit für diese Dienste frei einteilen, meistens am Freitag, am Wochenende, an Feiertagen oder einem Brückentag. Gerade Ärzte aus den Fachrichtungen Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Anästhesie (oft auch Weiterbildungsassistenten) vertreten gerne im Notfalldienst.
Die ärztliche Arbeit entspricht meist den Erfahrungen aus ihrem beruflichen Alltag. Wer über eine eigene Zulassung oder Niederlassung nachdenkt, kann so die Situation als niedergelassene Kraft und den Versorgungsauftrag in den jeweiligen Planungsbereichen sehr gut simulieren.
Zeitliche Planung für Krankenhausärzte
Angestellte Mediziner sind durch ihren Hauptjob zeitlich oft fremdbestimmt. Der eigene Dienstplan aus dem Klinikum oder den Versorgungszentren hat Vorrang, weshalb der Planungshorizont oft nur 2 bis 4 Wochen umfasst. Für eine Vertretung im Notdienst kann das kurzfristige Zusagen über die Vermittlungszentrale oder die Notdienstvereinigung bedeuten.
Obwohl dienstabgebende Ärzte ihre Schichten für das neue Quartal oft frühzeitig abgeben möchten, herrscht meist Verständnis für die Lebensumstände der angestellten Kollegen, da viele selbst lange Zeit als angestellte Ärzte im Krankenhaus tätig waren.
Gibt es irgendwelche Fallstricke für angestellte Ärzte?
Um die ärztliche Tätigkeit rechtlich abzusichern, sollte man sich einen Nebenjob immer vom Hauptarbeitgeber genehmigen lassen, wozu vorab ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag ratsam ist. Oftmals haben Arbeitgeber keine Einwände dagegen, dass Krankenhausärzte in ihrer Freizeit als Vertreter im ärztlichen Bereitschaftsdienst aktiv sind, da sie dadurch auch ihre eigenen fachlichen Fähigkeiten weiterentwickeln. Als wichtige Voraussetzung und Verpflichtung gilt dabei jedoch, dass der Hauptjob – etwa als junger Assistenzarzt in einem Klinikum – nicht unter den zusätzlichen Stunden leiden darf, was insbesondere die strikte Einhaltung der Feierregel und der gesetzlichen Ruhezeiten erfordert, damit man nicht übermüdet zum Dienst erscheint.